Gründung
Eine eingetragene bosnische d.o.o., bereit für den Geschäftsbetrieb. Danach führen Sie die Firma selbst.
- Prüfung und Reservierung des Firmennamens
- Gesellschaftsvertrag, Erklärungen und Vollmacht auf Englisch und Bosnisch
- Notarielle Beglaubigung und Eintragung beim Gericht
- Steuernummer (ID/PIB) und Statistikregistrierung
- Firmenstempel
- Unterstützung bei der Eröffnung des Geschäftskontos
- Ein englischsprachiger Ansprechpartner von Anfang bis Ende