Unternehmensservice für ausländische Gründer · Sarajevo, Bosnien und Herzegowina
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Aufenthalt

Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina

Der befristete Aufenthalt erlaubt es Ausländern, für einen bestimmten Zweck in Bosnien zu leben — Arbeit, Unternehmen, Familie oder Studium. Wer ihn bekommt und wie eine Firma dabei hilft.

Gründe für den befristeten Aufenthalt

Die Gründe sind in Artikel 48 des Ausländergesetzes von BiH abschließend geregelt; der Aufenthalt wird für bis zu einem Jahr erteilt.

Häufige Gründe für einen befristeten Aufenthalt in Bosnien
GrundFür wenWas zuerst nötig ist
Arbeit Angestellte und Geschäftsführer, die in Bosnien arbeitenArbeitserlaubnis für den Arbeitgeber
Firmeninhaber Inhaber, die in Bosnien für ihre eigene Firma arbeitenEingetragene Firma und Arbeitserlaubnis (Aufenthalt zum Zweck der Arbeit)
Familienzusammenführung Ehepartner und KinderGültiger Aufenthalt des Familienmitglieds
Immobilieneigentum Ausnahmsweise Eigentümer mit tatsächlicher Verbindung zu BiHEigentumsnachweis und Nachweis der Verbindung zu BiH

Diese Unterlagen brauchen Sie meist

Die Anforderungen hängen vom Grund ab. Nach dem ersten Gespräch erhalten Sie eine persönliche Checkliste.

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks — Arbeitserlaubnis, Firmenbesitz, Familie, Studium
  • Nachweis einer Unterkunft in Bosnien (Mietvertrag oder Eigentum)
  • Nachweis ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt
  • In Bosnien gültige Krankenversicherung
  • Führungszeugnis aus Ihrem Land, mit Apostille und Übersetzung
FAQ

Fragen zum Aufenthalt

Über den Aufenthalt entscheidet das Amt für Ausländerangelegenheiten. Wir bereiten den Antrag vor und koordinieren ihn; ein Ergebnis garantieren wir nie.

Bekomme ich durch eine Firmengründung eine Aufenthaltsgenehmigung?

Die Firma allein genügt nicht. Der Aufenthalt wird für einen Zweck erteilt — meist Arbeit. Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer bosnischen Firma in Bosnien arbeiten, beantragt die Firma Ihre Arbeitserlaubnis und Sie den befristeten Aufenthalt zum Zweck der Arbeit.

Brauchen Deutsche ein Visum für Bosnien?

Für kurze Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht. Für längere Aufenthalte ist eine Aufenthaltsgenehmigung nötig.

Wie lange gilt der befristete Aufenthalt?

In der Regel bis zu einem Jahr, verlängerbar, solange der Zweck besteht.

Wann ist ein Daueraufenthalt möglich?

Grundsätzlich nach fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmäßigem befristeten Aufenthalt, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie möchten in Bosnien leben?

Schildern Sie Ihre Situation. Wir erklären den Weg zum Aufenthalt und alle Kosten schriftlich.